In Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen startet heute in einem Modellversuch die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Sofern die ersten Erfahrungen positiv ausfallen, wird sie in einem Monat bundesweit eingeführt. Vorerst sind nur die Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die elektronische Akte für ihre Versicherten anzulegen. Die meisten Krankenkassen haben ihre Mitglieder bereits über den Start der ePA informiert. Wer keine digitale Patientenakte haben möchte, kann bei seiner Krankenkasse dagegen widersprechen. Auch bereits angelegte Akten können wieder gelöscht werden.
Mit der ePA schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran. Für Patient*innen soll es leichter werden, den Überblick über ihre Befunde zu behalten. Ärzt*innen soll sie dabei unterstützen, die Behandlungsgeschichte der Patient*innen nachzuvollziehen.
Neue Dokumente werden eingestellt, Ältere können nachgetragen werden
Ärzt*innen in Praxen und Krankenhäusern sind ab dem Start des Projekts verpflichtet, neue Behandlungsunterlagen in die Akte einzustellen. Ältere Unterlagen, die die Patient*innen zu Hause haben, können diese selbst hochladen oder das über ihre Krankenkassen erledigen lassen.
Datenschutz ist ein hohes Gut, insbesondere bei sehr persönlichen Gesundheitsdaten. Um unbefugten Zugriff auf die Akte zu verhindern, gestaltet sich die Nutzung der ePA für die Versicherten allerdings etwas kompliziert. Zum Zugang zur Akte benötigen sie eine App ihrer Krankenkasse, eine PIN und ein Smartphone mit Android 10 oder iOS 16. Für den Zugriff am PC ist sogar ein Kartenlesegerät nötig.
SoVD pocht auf Datenschutz und Barrierefreiheit bei der ePA
Der SoVD begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte, denn die Verfügbarkeit der gespeicherten medizinischen Unterlagen bringt Vorteile sowohl in der medizinischen Grundversorgung als auch in der Notfallversorgung. Gleichzeitig müssen aber auch Bedenken ernst genommen werden und die Barrierefreiheit gewahrt werden. Gegenüber Ippen-Media stellt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest: „Neben dem Datenschutz sind aus Sicht des SoVD auch hinsichtlich der Barrierefreiheit noch Nachbesserungen erforderlich, damit die Funktionen und Vorteile künftig gerade den vulnerablen und chronisch kranken Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Denn für diesen Nutzerkreis wird sie in der Versorgung besonders sinnvoll und nutzbringend sein.“