Kostenrahmen von Beratung und juristischer Vertretung
Als SoVD-Mitglied können Sie sich bei uns in der Landesgeschäftsstelle in sämtlichen Fragen des Sozialrechts rechtlich beraten lassen. Die Gespräche sind kostenfrei.
Kostenbeteiligung bei juristischen Vertretungen
In Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren benötigen wir jedoch eine Kostenbeteiligung. Der Grund: Es entstehen zusätzliche Material- und vor allem Personalkosten, denn die Bearbeitung eines solchen Verfahrens ist für den jeweiligen Sachbearbeiter unserer Rechtsabteilung zeitlich aufwändig. Die entstandenen Mehrkosten können der Fairness halber nicht auf alle Mitglieder umgelegt werden. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir Ihnen diese gesondert in Rechnung stellen.
Gemäß unserer Satzung entstehen folgende Kosten:
Antragsverfahren 10 Euro
Widerspruch 50 Euro
Klage 100 Euro
Klage (wenn bereits der Widerspruch durch den SoVD geführt wurde) 80 Euro
Berufung 120 Euro
Berufung (wenn bereits die Klage durch den SoVD geführt wurde) 90 Euro