Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen haben sich die Beiträge für die Krankenversicherung zum Jahreswechsel teilweise deutlich erhöht. Im Schnitt stieg der Zusatzbeitrag lediglich um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent. Bei einigen Krankenkassen gab es jedoch deutliche Aufschläge von bis zu 0,8 Prozent, womit ihr Zusatzbeitrag bei über 2 Prozent liegt.
Bei Rentner*innen kommt diese Anpassung zwei Monate später an. Ab März werden manche deshalb eine geringere monatliche Überweisung erhalten, eine schriftliche Information durch die Rentenversicherung erfolgt in der Regel nicht.
Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags
So wie beim regulären Krankenkassenbeitrag, übernimmt die Rentenversicherung auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte der Kosten – analog wie der Arbeitgeber für berufstätige Versicherte. Hat eine Krankenkasse ihre Zusatzbeitrag also beispielsweise um 0,8 Prozent erhöht, erhalten Rentner*innen 0,4 Prozent weniger Rente. Diese leitet die Rentenversicherung direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Bei einer Rente von 1.000 Euro ergibt das eine um 4 Euro niedrigere Auszahlung.
Bereits zum Jahresbeginn kam es außerdem zur Neuberechnung des Grundrentenzuschlags, was bei einigen Versicherten zu einer Absenkung des Zuschlags geführt hat.