Verteilungsgerechtigkeit herstellen
Die öffentliche Hand, also Bund, Länder, Kommunen und die Sozialversicherungssysteme müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben bedarfsgerecht erfüllen können. Anstatt die ärmeren Haushalte immer weiter zu belasten und für die Kosten der vergangenen Krisen aufkommen zu lassen, braucht es eine gerechte Beteiligung von Vermögenden an der Bewältigung staatlicher Aufgaben. Das Geld dazu ist da. Auch während der Krisen der letzten Jahre wurde der private Reichtum insgesamt größer. Er ist aber sehr ungleich verteilt.
Um hohe und höchste Einkommen und Vermögen angemessen zu beteiligen, sind erhebliche Änderungen im geltenden Steuerrecht erforderlich, insbesondere die Wiedererhebung der Vermögenssteuer, die Reform der Erbschaftssteuer, die angemessene Besteuerung großer Konzerne und die Anhebung der Spitzensteuersätze. Außerdem braucht es eine investitionsfreundliche Reform der Schuldenbremse.
Menschenwürdiges Existenzminimum garantieren
Die Reform „weg von Hartz IV, hin zum Bürgergeld“ (SGB II) war überfällig. Denn es ist richtig, die Qualifikation und langfristige Integration in den Arbeitsmarkt in den Vordergrund der Vermittlungen zu stellen. Sanktionsverschärfungen und die Stigmatisierung von Bürgergeld-Empfänger*innen lehnen wir ab. Stattdessen braucht es mehr Qualifikation, eine engmaschige Betreuung und eine nach wie vor notwendige Neuberechnung der Regelsätze, die das tatsächliche Existenzminimum abdecken. Zusätzlich braucht es eine Ergänzung, um die Komponente „Strom“ in den Kosten der Unterkunft sowie eine Angleichung von SGB II-und SGB XII-Leistungen, die sich beispielsweise bei der Frage des Schonvermögens unterscheiden.
Bezahlbares Wohnen gewährleisten
Wohnen ist ein Menschenrecht und muss allen Menschen in Deutschland möglich sein. Damit Wohnen nicht zum Luxus wird, sind Mietpreissteigerungen wirksam zu begrenzen, der soziale Wohnungsbau mithilfe öffentlicher und gemeinnütziger Träger erheblich auszubauen und der Bestand an öffentlichen Wohnungen stark zu erweitern. Um die UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, muss der barrierefreie Umbau des Bestands stark gefördert werden. Neubau muss generell barrierefrei sein. Darüber hinaus braucht es niedrigschwellig erreichbare Beratungs-, Unterstützungs-und Aufenthaltsangebote für wohnungslose Menschen. Die Bedarfe von Frauen müssen dabei besonders berücksichtigt werden.