In Deutschland werden rund 5 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige betreut. Dies beeinflusst auch das berufliche Leben der pflegenden Personen. Neben der ohnehin belastenden Pflegesituation stellt sich schnell die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Welche Rechte habe ich als pflegende Person gegenüber meinem Arbeitgeber? Besteht etwa ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit? Wie kann ich mich finanziell absichern? Welche Ansprüche bestehen gegenüber den Sozialversicherungsträgern?
Diesen und weiteren Fragen rund um das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ widmeten sich Landesgeschäftsführerin und Rechtsanwältin Diana Maleschewski sowie Josephine Klose, Juristin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Die Kooperationsveranstaltung zwischen dem Landesverband und der Arbeitnehmerkammer Bremen fand Mitte September im Kultursaal der Arbeitnehmerkammer statt. Nach zwei Kurzvorträgen beantworteten die Referentinnen Fragen aus dem Publikum.
„Die Beteiligung an der Veranstaltung war außerordentlich rege“, berichtete Maleschewski. Der Abend begann mit Maleschewskis Vortrag über Pflegeleistungen und -ansprüche. Danach referierte Klose über die berufliche Vereinbarkeit und arbeitsrechtliche Ansprüche. Im Anschluss standen beide für Fragen zur Verfügung. „Die Fragen aus dem Publikum haben uns Expertinnen gefordert“, so Maleschewski, „viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kannten sich mit dem Thema gut aus und haben weitere Nachfragen gestellt, die dann von anderen ergänzt wurden – ein Mini-Erfahrungsaustausch für alle!“
Eineinhalb Stunden hätten nicht ausgereicht, um das Thema umfassend zu beleuchten, stellten Diana Maleschewski und Josephine Klose übereinstimmend fest. Ein Fazit: „Insgesamt war es eine runde Veranstaltung. Aber es gibt weiterhin viele grundsätzliche Fragen und Unklarheiten. Bedenkt man, wie effektiv der Abend für die Anwesenden war, liegt der Gedanke nahe, das Thema erneut aufzugreifen“, so Maleschewski.