1 Zusammenfassung des Gesetzentwurfs
Der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht die gesetzliche Krankenversicherung als Garant für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patient*innen an. Um die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft zu erhalten und die Versorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln, bedarf es weiterer Reformen. Der Entwurf zielt mit seinen vielfältigen Maßnahmen unter anderem darauf ab,
- Qualität und Transparenz in der Versorgung zu steigern,
- Leistungsansprüche und -angebote zu erweitern,
- Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) zu reformieren,
- Hospiz- und Palliativversorgung zu fördern sowie die ambulanteKinderhospizarbeit zu stärken,
- Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften anzuerkennen,
- Einrichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende voranzubringen,
- Regelungen zum Medizinischen Dienst (MD) weiterzuentwickeln sowie
- ambulanten Notfallstrukturen auszubauen.
Die Regelungen sollen weitestgehend noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Fortsetzung mit den einzelnen Regeln im PDF lesen.