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Stellungnahme Digitale Rentenübersicht

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen

(Gesetz Digitale Rentenübersicht)

1 Zusammenfassung des Gesetzesentwurfs

  • Der Entwurf bündelt die folgenden drei Gesetzesvorhaben:
  • Einführung einer säulenübergreifenden Rentenübersicht (sogenannteDigitale Rentenübersicht),
  • Modernisierung der Sozialversicherungswahlen,


Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitationdurch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und zurWeiterentwicklung des Übergangsgeldanspruches.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einzelne Teile insbesondere zur Einführung einer Digitalen Rentenübersicht treten zu späteren Zeitpunkten in Kraft. Für die Umsetzung der Digitalen Rentenübersicht ist zunächst eine Entwicklungsphase von 21 Monaten ab Inkrafttreten vorgesehen. Nach der Entwicklungsphase folgt eine erste Betriebsphase, die 12 Monate dauern soll. Die Erprobung der Digitalen Renteninformation soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen. Die Teilnahme der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen, also beispielsweise der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher Versorgungswerke oder privater Versicherungen, ist dabei zunächst freiwillig. Nach der zwölfmonatigen Pilotphase soll der Regelbetrieb im Oktober 2023 starten. Versicherungen oder andere Leistungserbringer können später per Verordnung verpflichtet werden, Daten an das Portal zu übermitteln.


2 Gesamtbewertung

Alle drei Kernvorhaben des Gesetzentwurfs gehen auf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zurück und werden vom SoVD grundsätzlich begrüßt. Bezüglich der Einführung einer Digitalen Rentenübersicht muss neben dem digitalen Abruf über ein Internetportal auch der postalische Bezug im Papierformat möglich sein. Darüber hinaus müssen besonders die unterschiedlichen Systematiken der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge hinsichtlich der Dynamisierung von Ansprüchen transparent dargestellt werden, um echte Vergleichbarkeit der Ansprüche herzustellen.

3 Zu einzelnen Regelungen

  • Einführung der Digitalen Rentenübersicht

Mit dem Referentenentwurf soll eine sogenannte Digitale Rentenübersicht entwickelt und eingeführt werden. Ziel ist, dass Bürger*innen Informationen über ihre eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge in einem Gesamtüberblick ihrer individuellen Altersvorsorgeansprüche erhalten. Die Informationen sollen umfassend und verlässlich sein sowie verständlich und möglichst vergleichbar dargestellt werden. Sie sollen über ein Portal digital abgerufen werden können, welches von einer neu zu schaffenden Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben werden soll. Diese Stelle soll durch ein Steuerungsgremium begleitet werden und kann bei Bedarf durch Fachbeiräte unterstützt werden.

SoVD-Bewertung: Die Schaffung einer transparenten Übersicht über Altersvorsorgeansprüche aus allen drei Säulen der Alterssicherung wird begrüßt. Allerdings muss besonders darauf geachtet werden, dass die unterschiedlichen Systematiken der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge beim Gesamtüberblick sichtbar werden, zum Beispiel die regelmäßige Dynamisierung der Altersvorsorgeansprüche in der gesetzlichen Altersvorsorge im Unterschied zur Nicht-Dynamisierung der Ansprüche in der privaten Altersvorsorge. Nur so lassen sich die Ansprüche korrekt vergleichen. Um allem Menschen Zugang zur Rentenübersicht zu ermöglichen, müssen die Informationen umfassend barrierefrei zur Verfügung stehen. Dazu zählt auch, auf Wunsch eine Rentenübersicht in Papierform zu erhalten.

  • Modernisierung der Sozialversicherungswahlen

Zur Modernisierung der SV-Wahlen sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung desEhrenamtes,
  • Aufhebung der Fünfprozentklausel,
  • Absenken des Unterschriftenquorums,
  • Aufhebung der Listenverbindung,
  • transparentes Listenaufstellungsverfahren,
  • ggf. Ausweitung einer Geschlechterquote von 40 Prozent auf alleSV-Träger,
  • Öffentlichkeitsarbeit des Bundeswahlbeauftragten.


SoVD-Bewertung: Die Maßnahmen zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen werden begrüßt. Sie können zu einer Stärkung der Sozialversicherungswahlen führen. Ausdrücklich unterstützt wird eine Geschlechterquote für die Vorschlagslisten zur Wahl der Selbstverwaltungsorgane aller SV-Träger.

  • Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


Mit dem Ziel einer Harmonisierung mit EU-Recht sowie der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes der Versicherten sieht der Referentenentwurf vor, das von den Trägern der Rentenversicherung bisher praktizierte „offene Zulassungsverfahren“ im SGB VI gesetzlich klarer zu regeln. Der Gesetzentwurf enthält hierfür drei Regelungsschwerpunkte zu Zulassung, Vergütung und Inanspruchnahme („Belegung“) von Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Versicherte der Rentenversicherung erbringen.

SoVD-Bewertung: Die vorgesehenen Regelungen werden begrüßt. Neben der Harmonisierung mit EU-Recht stärken sie das Wunsch- und Wahlrecht Betroffener bei der Auswahl einer Reha-Einrichtung.


Berlin, 10. August 2020
DER BUNDESVORSTAND Abteilung Sozialpolitik

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