Für den SoVD-Landesvorsitzenden Gerd Meyer-Rockstedt ist die Begründung der Behörde geradezu abenteuerlich: „Ein Privatinvestor möchte hier in Bremen investieren und dabei auch noch die Integration von Menschen mit Behinderungen vorantreiben. Und das Bauamt will das wegen ‚Störungen des Straßenbildes’ verhindern?“
Landesschatzmeister Joachim Wittrien vom Kreisverband Bremen-Nord geht einen Schritt weiter: „Die Frage, die man bei so einer Begründung ja stellen muss, ist: Wenn eine Rampe in einer Fußgängerzone ‚unangebracht’ ist, sind es dann die Rollstuhlfahrer etwa auch?“
Für den Sozialverband ist klar: Rückwärtige Eingänge für Menschen mit Behinderungen dienen auf gar keinen Fall der Integration und sind definitiv inakzeptabel – vielmehr wäre genau das „vorbildliche Ausgrenzung“. Gerd Meyer-Rockstedt: „Gerade in der heutigen Zeit sollte Politik für die Menschen gemacht werden und nicht für ein Straßenbild.“
Der Sozialverband Bremen fordert das Bauamt auf, der Errichtung einer Rollstuhlrampe nicht länger im Weg zu stehen, sondern die Inklusion glaubhaft und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben.