Der SoVD-Landesvorsitzende Joachim Wittrien hat Ende März 2020 ein Schreiben an den Präsidenten des Bremer Senats, Herrn Dr. Andreas Bovenschulte, und an die Fraktionsvorsitzenden der in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Parteien zum neuen Medienstaatsvertrag gerichtet. Dieser Vertrag ist die Grundlage für Versorgung der Bevölkerung mit einem umfassenden Angebot an Rundfunk, Fernsehen und Telemedien im öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bereich. Der Medienstaatsvertrag ist zwischen den Ländern in einer Neufassung ausgehandelt worden und befindet sich nun in der Beratung in der Bürgerschaft.
Joachim Wittrien appellierte in einem dringenden Aufruf an die durchgehend barrierefreie Gestaltung der Medienangebote auch und gerade privater Anbieter. So müsse der Zugang zu allen Angeboten barrierefrei sein, damit auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung haben. Dies sei für die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürger*innen unabdingbar. Während die öffentlich-rechtlichen Anbieter bereits vielfältige Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung vorsehen, wie Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, Untertitelung, Audiodeskription usw., die sicherlich noch erweiterungsfähig sind, fehlen diese bei den privatrechtlichen Anbietern in weitaus größerem Umfang.
Bei der anstehenden Neufassung des Medienstaatsvertrages müsse die umfassende Barrierefreiheit das oberste Gebot sein, fordert Joachim Wittrien. Darüber hinaus seien die europarechtlichen Vorgaben aus der audiovisuellen Mediendienst-Richtlinie (AVMD) bis September 2020 umzusetzen. Ansonsten drohe ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Der SoVD Bremen weist jedoch auf dringenden Überarbeitungsbedarf des vorliegenden Entwurfes des Medienstaatsvertrags im Interesse behinderter Menschen hin: Dazu müssen Anbieter von Rundfunk- und Telemedien verpflichtet werden, Aktionspläne zur Barrierefreiheit zu erstellen und diese regelmäßig fortzuschreiben.
Gerechte Quotenregelungen für Angebote mit Audiodeskription, Untertiteln etc. müssen unbedingt geschaffen werden, soweit und solange nicht alle Beiträge ausnahmslos in dieser Weise gestaltet sind. Informationen zu Katastrophen und Notfällen sind ausnahmslos barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Und Ereignisse mit großer gesellschaftlicher Relevanz müssen in jedem Fall für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Gerade diese Forderung erfährt eine ungeahnte Aktualität im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hier ist für jede und jeden deutlich erkennbar, dass z.B. bei vielen Informationssendungen ein großer Nachholbedarf beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern besteht.
Ferner will Joachim Wittrien erreichen, dass unbedingt eine möglichst umfassende Definition in den Medienstaatsvertrag aufgenommen wird, welche Anforderungen an barrierefreie Angebote zu stellen sind. Neben barrierefreien Inhalten muss auch der Zugang zu ihnen ohne Barrieren ermöglicht werden. Eine Informations- und Beschwerdestelle muss geschaffen werden, die von allen Anbietern der Rundfunk- und Telemedien sowie Landesmedienanstalten, insbesondere durch Informationen oder Ansprechpartner, unterstützt wird. Sanktionen sollten beim Ausbau barrierefreier Angebote vorgesehen werden, zum Beispiel in einem ersten Schritt bei Nichteinhaltung vorgeschriebener Berichtspflichten.
Abschließend unterstrich der SoVD-Landesvorsitzende, Joachim Wittrien, dass der SoVD sich auch deshalb so nachdrücklich für die barrierefreie Gestaltung von Rundfunk- und Telemedien einsetzt, weil diese für die Mitglieder des Verbandes von ganz besonderer Bedeutung sind. Das gilt sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch ältere Mitbürger*innen, die in weitaus stärkerem Maße auf Rundfunk und Fernsehen angewiesen sind wie andere Personengruppen. Eine umfassende, differenzierte, unabhängige und aktuelle Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunk, Fernsehen und Telemedien ist nach Auffassung von Joachim Wittrien eine unbedingte Notwendigkeit für das Funktionieren einer lebendigen und gesicherten demokratischen und sozialen Grundordnung in unserem Land.
Pressekontakt: Uta Albrecht, 0175-4747591