„Unser Hauptkritikpunkt ist der Eingriff in das sowohl im Grundgesetz als auch in den UN-Behindertenrechtskonventionen garantierte Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen auf freie Wahl des Lebensortes“, berichtet Joachim Wittrien, 1. Landesvorsitzender in Bremen. „Der jetzige Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, dass intensivpflegerisch betreute Personen auf Veranlassung der Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst in eine stationäre Pflegeeinrichtung `umziehen´ müssen, falls Versorgungsdefizite festgestellt werden.“
Aus Sicht des Landesverbands ist dies nicht hinnehmbar. „Wir fordern, den Gesetzesentwurf dahingehend zu korrigieren, dass die Versorgungsqualität bei Defiziten im gewünschten Lebensumfeld verbessert werden muss. Niemand soll gegen seinen Willen in einer stationären Pflegeeinrichtung leben müssen!“, so Wittrien.
Weiterführende Quelle:
Die ausführliche Stellungnahme des Sozialverbands Deutschland zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ist einsehbar unter: https://www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen/meldungen/stellungnahme-gkv-ipreg
Ansprechpartner: Joachim Wittrien, 1. Landesvorsitzender, Telefon 0421-163849-34
Pressekontakt: Uta Albrecht, 0175-4747591